Lizenzvertrag hi-chart charts+tables

  1. Vertragsgegenstand

Hi-Chart®  stellt dem Lizenznehmer hi-chart® wie mit der verfügbaren Demo-Version getestet in ausführbarer Form mit den jeweils erworbenen Modulen als Abonnement mit jährlicher Zahlung zur Verfügung. 

hi-chart® wurde für den Einsatz in HTML 5 fähigen Webbrowsern entwickelt, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von Hi-Chart® sind. Für den Fall dass der Kunde hi-chart® auf dem eigenen Server installiert muss dieser Server mindestens PHP 7 unterstützen und es muss eine MySQL oder MS-SQL Datenbank zur Verfügung stehen.

  1. Rechtseinräumung
  • Umfang des Nutzungsrechts an hi-chart®

Hi-Chart® räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von hi-chart® ein. Der Lizenznehmer ist berechtigt, hi-chart® in der vorgesehenen Form mit der erworbenen maximalen Anzahl von Nutzern für seine internen Zwecke zu nutzen. Als Nutzer bezeichnen die Vertragspartner die Anzahl von Anwendern, die namentlich zum Zugang zum System berechtigt sind („Named-User“).

Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. Hi-Chart® behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

  • Weitergabe

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Konzerngesellschaften zu übertragen. Konzerngesellschaften sind alle Gesellschaften, die nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Konzernjahresabschluss des Lizenznehmers eingeschlossen werden.

Der Lizenznehmer darf hi-chart® nur in der vorgesehenen Form benutzen, installieren, kopieren und weitergeben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt hi-chart® zu vermieten oder zu verleihen, auch nicht im Wege des Software Leasing.

  1. Besondere Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Hi-Chart® die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder in seine Bestandteile zu zerlegen und als Grundlage für die Erstellung eigener, auf hi-chart® basierender Softwareprogramme zu verwenden.

  1. Dauer des Vertrages

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Angaben im Angebot und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Lizenz gekündigt wird. Die Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail an Hi-Chart® zu richten. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung von hi-chart® erlischt jedoch – auch ohne Kündigung -, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages verletzt.  

  1. Änderungen und Aktualisierungen

Hi-Chart®  ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf die Durchführung einer Änderung oder Aktualisierung.

  1. Urheberrechtsschutz

hi-chart® ist urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist.

  1. Haftungsbeschränkung mit Gewährleistungsausschluss

Für hi-chart® sowie alle zugehörigen Dateien, Daten und Materialien wird keine wie auch immer geartete ausdrückliche oder stillschweigende Garantie übernommen, insbesondere nicht für ihre Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Hi-Chart® übernimmt keinerlei Gewähr für die Nutzung von hi-chart® sowie für Folgen, die sich aus der Nutzung dieser Software ergeben. Hi-Chart® gewährleistet nicht, dass hi-chart® unterbrechungs- oder fehlerfrei funktioniert. Es wird dringend empfohlen, hi-chart, wie jede andere Software, vor dem tatsächlichen Einsatz umfassend mit nicht kritischen Daten im Echtbetrieb zu testen. Sie tragen das gesamte Risiko dafür, dass hi-chart® für die von Ihnen angestrebten Zwecke genutzt werden kann. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen von hi-chart® dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Dies gilt auch für Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

Dieser Gewährleistungsausschluss stellt einen wesentlichen Bestandteil der Lizenzvereinbarung dar. 

Hi-Chart® haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hi-Chart® jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmen haftet Hi-Chart® nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Hi-Chart®-Mitarbeitern oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Die Benutzung von hi-chart® in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände und Bedingungen, unter denen hi-chart® genutzt wird bzw. genutzt werden soll, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit nach sich ziehen können, ist ausdrücklich untersagt. Die Benutzung von hi-chart® in einer solchen Umgebung geschieht ausschließlich auf Ihre eigene Gefahr und auf Gefahr der davon betroffenen Personen. Sonstiges

Diese Lizenzvereinbarung stellt den vollständigen  Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller früheren Verabredungen, Abmachungen und Vereinbarungen.

hi-chart® darf nur installiert, kopiert oder weitergegeben werden wenn der Lizenznehmer dem vorliegenden Lizenzvertrag in allen Punkten zustimmt. Sofern der Lizenznehmer nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag mit Hi-Chart® abgeschlossen hat, wird durch die Installation, Verwendung, Kopie oder Weitergabe dieser Kopie von hi-chart® das uneingeschränkte Einverständnis mit den Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrages  bestätigt. 

  1. Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.